Haus­ärzt­li­ches Haut­krebs-Scree­ning (ab 35 Jahren)

Die gesetz­liche Kran­ken­kasse über­nimmt für Sie ab dem 36. Lebens­jahr alle 2 Jahre eine Scree­ning­un­ter­su­chung für Haut­krebs. Hierbei wird die gesamte Körper­haut, inklu­sive der behaarten Kopf­haut, auf auffäl­lige Leber­flecke über­prüft. Falls sich ein auffäl­liger Befund ergibt, werden Sie zum Haut­arzt weiter überwiesen.