Online-Rezept­be­stel­lung

Voraus­set­zungen für die Online-Rezeptbestellung:

1. Ihre Versi­cher­ten­karte muss im aktu­ellen Quartal in der Praxis bereits einge­lesen sein und Sie müssen Stamm­pa­tient in der Praxis sein. 

2. Bestellt werden können nur Medi­ka­mente, die Sie zuvor schon mindes­tens ein Mal von mir verschrieben bekommen haben und die Sie als Dauer­me­di­ka­tion oder dauer­hafte Bedarfs­me­di­ka­tion einnehmen.

3. Grund­sätz­lich nicht möglich ist die Online-Bestel­lung von sucht­ge­fähr­denden Medi­ka­menten und Medi­ka­menten, die der Betäu­bungs­mittel-Verschrei­be­ver­ord­nung (BtMVV) unterliegen.