Voraussetzungen für die Online-Rezeptbestellung:
1. Ihre Versichertenkarte muss im aktuellen Quartal in der Praxis bereits eingelesen sein und Sie müssen Stammpatient in der Praxis sein.
2. Bestellt werden können nur Medikamente, die Sie zuvor schon mindestens ein Mal von mir verschrieben bekommen haben und die Sie als Dauermedikation oder dauerhafte Bedarfsmedikation einnehmen.
3. Grundsätzlich nicht möglich ist die Online-Bestellung von suchtgefährdenden Medikamenten und Medikamenten, die der Betäubungsmittel-Verschreibeverordnung (BtMVV) unterliegen.